portrait Volker Meessen

Ein guter Unter­nehmer ist, wer nicht nach dem Lehrbuch arbeitet, sondern sensibel und kreativ auf Situationen reagiert!

Zeugnisse

Zeugnisse geben Auskunft über die Qualifikationen, die Sie im Laufe der Jahre erworben haben. Dies betrifft Schul-, Praktikanten-, Arbeits- und Dienstzeugnisse aber auch Referenzschreiben und sonstige Bescheinigungen/Zertifikate wie Teilnahmebestätigungen von in-/externen Weiterbildungsmassnahmen, Seminaren und Lehrgängen. Zeugnisse geben Personalmanagern zusätzlich weitere Informationen über Ihre Person.

Die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 26. November 63, DB 1964, S. 517) besagt, dass Zeugnisse generell wohlwollend ausgestellt werden sollten – selbst dann, wenn ein gutes Zeugnis nach den Leistungen und dem Verhalten des Arbeitnehmers gar nicht gerechtfertigt ist. Gleichzeitig sollten Zeugnisse aber auch der Wahrheit entsprechen.

Es ist für einen Zeugnisaussteller daher recht schwierig geworden, Arbeitszeugnisse zu formulieren, die den strengen Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung gerecht werden und der sich stets verfeinernden Formulierungspraxis des Arbeitslebens entsprechen. Aber auch die sinngerechte Beurteilung von ausgestellten Arbeitszeugnissen wird für die Personalmanager ebenso zur Herausforderung wie für den Zeugnisempfänger selbst – Stichwort „Zeugnissprache“. Für die Zeugnissprache gibt es zwar keine einheitlichen Definitionen – von Personalmanagern wird jedoch meist ein gewisser „Code“ verwendet.

Wir unterstützen Sie gerne, Ihre Zeugnisse richtig zu interpretieren.

Haben Sie noch Fragen? Zögern Sie nicht. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie und sind für Sie da!